LKW - C95
Berufskraftfahrer Grundqualifizierung
Wer LKW's zum gewerblichen Zweck bewegen möchte, muss die Berufskraftfahrer Grundqualifizierung ablegen.
Zum Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden – einerseits für BerufskraftfahrerInnen-Anwärter ohne C - Schein, andererseits für BerufskraftfahrerInnen, die bereits die C-Lenkberechtigung besitzen und ihre C95-Qualifizierung erwerben wollen.
Grundqualifizierung Praxisteil Fahrschule
Berechtigt das Lenken von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern der Führerscheinklasse C,C1
exkl. Nebenkosten: kein Arzt notwendig.
Verwaltungsabgabe € 89,50 | Scheckkarte € 139,50
Kosten Theorieteil beim Land € 246,30
Angaben ohne Gewähr da Preisänderungen auch kurzfristig möglich sind.
LKW(C) - Schein + grundqualifizierung Praxisteil Fahrschule
Berechtigt das Lenken von Kraftfahrzeugen mit über 3.500 kg höchst zulässigem Gesamtgewicht aber nicht mehr als 8 Plätzen außer dem Lenkerplatz, sowie die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern der Führerscheinklasse C,C1
exkl. Nebenkosten: Arzt € 50,- | Lern-App € 45,-
Verwaltungsabgabe € 89,50 | Scheckkarte € 235,-
Kosten Theorieteil beim Land € 246,30
Angaben ohne Gewähr da Preisänderungen auch kurzfristig möglich sind.
LKW(C) - Schein + Ezc Anhänger-schein + grundqualifizierung Praxisteil Fahrschule
Berechtigt das Lenken von Kraftfahrzeugen mit über 3.500 kg höchst zulässigem Gesamtgewicht aber nicht mehr als 8 Plätzen außer dem Lenkerplatz inkl. schwerem Anhänger bis max. 7.000 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht, sowie die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern der Führerscheinklasse C,C1
exkl. Nebenkosten: Arzt € 50,- | Lern-App € 45,- | Verwaltungsabgabe € 89,50 für Modul C + € 89,50 für Modul EzC |
Scheckkarte € 330,-
Kosten Theorieteil beim Land € 246,30
Angaben ohne Gewähr da Preisänderungen auch kurzfristig möglich sind.
Was du dazu wissen musst:
Grundqualifizierung
Alle BerufskraftfahrerInnen brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als C95 in den Führerschein eingetragen wird. Dieser betrifft Lenker von Kraftfahrzeugen im Bereich Güterverkehr für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern der Führerscheinklasse C,C1. Lenkberechtigungen für die Klasse C, die vor dem 10.09.2009 erteilt wurden, erfüllen diese automatisch. Nach erfolgreich abgelegter Grundqualifizierung, dürfen Berufskraftfahrer ihren LKW Schein 5 Jahre lang gewerblich/beruflich nutzen.
Weiterbildung - alle 5 Jahre
Danach muss alle 5 Jahre die 35-stündige Weiterbildung (5 Module) absolviert werden - Diese kann man auch auf die 5 Jahre aufteilen. Wie lange der C95 gültig ist, steht auf der Rückseite der Führerschein-Scheckkarte. Wer die Weiterbildung nicht absolviert, der darf den LKW-Führerschein nicht mehr beruflich nutzen. Sobald man die 5 Module abschließt, ist der C95 wieder gültig und es kann wieder losgehen.
Man kann also auch pausieren. Sofern der Lenker-Beruf zum Stichtag nicht ausgeübt wird, ist der jeweilige Nachweis (Grundqualifikation / Weiterbildung - C95) erst mit der Wiederaufnahme dieser beruflichen Tätigkeit erforderlich.
Ärztliche Untersuchung
Auch der C-Schein selbst, wird befristet auf 5 Jahre ausgestellt. Die Voraussetzung für eine Verlängerung, ist ein ärztliches Gutachten, das gesundheitliche Eignung des Antragstellers nachweist. Vergisst man den Arzt alle 5 Jahre zu absolvieren, gilt der LKW-Führerschein nicht mehr und man muss noch einmal zur praktischen Prüfung antreten. Das ärztliche Untersuchungsintervall ist auf der Rückseite der Scheckkarte, mit dem Ablaufdatum des C/C1 Scheins ersichtlich. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich dieser Intervall auf 2 Jahre.
Voraussetzungen
Ausbildungsbeginn mit 17,5 Jahren - Erteilung der Lenkberechtigung frühestens am 18. Geburtstag. Durch die Neue Regelung dürfen
18-Jährige mit C95 - Qualifizierung bereits große LKWs lenken - keine Beschränkung auf C1!
Verlängerung
Ausnahmen hiervon Sind das lenken von:
- KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
- KFZ für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr
- KFZ für Werksfahrten, Fahrten betreffs Reparatur oder Wartung
- KFZ, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden
- KFZ zur Beförderung von Material o. Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist
- KFZ durch Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum / zur BerufskraftfahrerIn
Perfekt Vorbereitet:
Wir bieten optional professionelle Vorbereitungskurse für die schriftliche und kommissionelle mündliche Prüfung beim Land an!
Termine sind flexibel.
Allgemeine Prüfungsinfos
Prüfung Praxisteil in der Fahrschule
Die Antragsunterlagen für die Praxisprüfung müssen spätestens 2 Wochen vor Antritt zur Prüfung in der Fahrschule eingelangt sein.
Foto
ärztliche Untersuchung
amtlicher Lichtbildausweis
Unterlagen zur Anmeldung:
Prüfung theorieteil beim land
Schriftliche Anmeldung spätestens 6 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin (1 Termin pro Monat) an das Amt der Tiroler Landesregierung.
Antragsunterlagen Theorieteil:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass (bei Nicht-EU-Bürgern ein gültiger Aufenthaltstitel mit unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt)
Heiratsurkunde bei Namenswechsel
Meldebestätigung über Hauptwohnsitz
Bestätigung über bereits absolvierten Praxisteil in der Fahrschule
FÜHRERSCHEIN ABHOLUNG:
es empfiehlt sich die Gebühr für die Scheckkarte erst nach der positiven Absolvierung des Theorieteils beim Land direkt bei der Führerscheinstelle zu bezahlen und nicht schon nach der Absolvierung der praktischen Prüfung in der Fahrschule. Man bekommt vom Prüfer einen Erlagschein ausgehändigt – diesen bitte NICHT einzahlen sonst bekommt man sofort im Anschluss die Scheckkarte zugeschickt OHNE Zahlencode „95“ Erteilung der Lenkberechtigung nach 9.September 2009 („FS-C“): Eintragung des Gemeinschaftcodes „95“ neben der Führerscheinklasse (z.B. FS-„C“: 95.01.11.2013) nach Vorlage des Prüfungszeugnis über die Grundqualifikation. Innerhalb von 5 Jahren ab Datum der Führerscheinerteilung muss auch eine Weiterbildung (35 Stunden) nachgewiesen werden!